Kauf einer Eigentumswohnung

Die eigenen vier Wände oder eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge: Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele ein wichtiger Schritt in ihrem Leben. Fast immer geht es um erhebliche Werte.

Der Käufer setzt seine Ersparnisse ein oder nimmt einen Kredit auf, um den Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer überträgt einen besonders wertvollen Teil seines Vermögens. Keiner von beiden möchte dabei Überraschungen erleben. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz von Verkäufer und Käufer die Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar vor. Wir als Notare zusammen mit unserem Team gewährleisten dabei optimale Beratung und Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihre Rechte kennen und einen juristisch ausgewogenen Vertrag schließen.

Ist der Verkäufer eine Privatperson, so kann die Beurkundung regelmäßig kurzfristig erfolgen. Handelt der Verkäufer als Unternehmer, muss der Notar dafür sorgen, dass der Käufer mindestens zwei Wochen vor Beurkundung einen Vertragsentwurf erhält. Der Käufer sollte diese Frist für sorgfältige Erkundigungen über den Vertragsgegenstand und für rechtliche Beratung nutzen. Hierzu können Sie sich auch schon vor der Beurkundung an uns wenden.

Nutzen Sie unseren Fragebogen (GR KV) und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!