Erbrecht für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland

Wer mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland oder als Deutscher im Ausland lebt, sollte jetzt weiterlesen, auch wenn bereits vorgesorgt wurde.

Seit dem 17.08.2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Deutschland anwendbar. Gemäß dieser Verordnung gilt für diese Personen im Fall ihres Todes grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem sie zuletzt ihren – wie die Juristen sagen – gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Betroffen sind etwa:

  • Personen, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt werden und mit ihrer Familie dorthin ziehen,
  • Personen, die ihren Ruhestand überwiegend im Ausland verbringen.

Diese Thematik betrifft auch den, der nicht ausschließen kann, dass er einmal in einem anderen Land leben wird. Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung!