Erben und vererben

Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Oder soll ich schon jetzt etwas verschenken?

Oft gestellte Fragen, häufig verdrängt. Es ist keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Auch junge Menschen oder Familien sorgen für den Fall vor, dass ihnen etwas zustößt. Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen führen. Nur wer es kennt, kann richtig entscheiden. Wir beraten Sie gern.

Ein Erbvertrag kann nur vor einer Notarin oder einem Notar geschlossen werden. Testamente können auch in anderer Weise errichtet werden. Eigenhändige Testamente sind oft wegen Formfehlern unwirksam oder geben wegen unklarer Formulierungen Anlass für kostspieligen Streit, der nicht selten vor Gericht endet. In vielen Fällen werden eigenhändige Testamente verlegt, nach dem Erbfall nicht gefunden oder nicht an das zuständige Nachlassgericht abgeliefert. Dann entfalten sie keinerlei Rechtswirkungen. Vor diesen Risiken schützt ein notariell beurkundetes Testament.

Als Notare beraten wir Sie eingehend, schlagen auf den Einzelfall zugeschnittene Regelungen vor und setzen sie in eindeutige Formulierungen um. Wir prüfen auch, ob der Erblasser geistig in der Lage ist, ein Testament zu errichten (sogenannte Testierfähigkeit). Nach der Beurkundung erstatten wir eine Mitteilung an das Zentrale Testamentsregister und leiten das Testament versiegelt an das Amtsgericht weiter.

Nutzen Sie unsere Fragebögen (GR Testament und GR Erbvertrag) und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!